Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. Kann die Nieren schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Expositionsweg: Verschlucken. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.