VEMO - Sensor, Längs-/Querbeschleunigung Q+, Erstausrüsterqualität
Q+, Erstausrüsterqualität
Fahrzeugktiterien
- Fgst.Nr. ab:
- 1J-1B055 046
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- 1J-1D176 193
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- 1J1P033 108
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- 1J-1U042 484
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- 1J-1W220 002
- Fgst.Nr. bis:
- 1J-2B074 399
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- 1J-2D338 166
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- 1J-2P271 738
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- 1J-2U233 097
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- 1J-2W373 846
Allgemeine Information
Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistungzwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. AlleVerschleißteile unterliegen einem gemindertenGewährleistungszeitraum, sowie einer begrenztenKilometerzahl.Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbelege etc.maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüchebei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung undProtokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusiveFotos geprüft.Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist dieEin-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zubeachten.Beim Bremsentausch sind in jedem Falle dieFahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe aufSchlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zuerbringen.Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wieZubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustandbefinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund vonFremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprücheerlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport odermotorsportähnlichen Veranstaltungen.
Von uns gelieferte Produkte sind ausnahmslos für diebestimmungsgemäße Verwendung vorgesehen.Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte im Regelfall ohneMontageanleitung geliefert werden.Der Einbau darf ausschließlich durch ausgebildetesFachpersonal erfolgen.Es besteht keine Gewähr bei ungeeigneter, unsachgemäßer oderbestimmungswidriger Verwendung.