Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistungzwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. AlleVerschleißteile unterliegen einem gemindertenGewährleistungszeitraum, sowie einer begrenztenKilometerzahl.Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbelege etc.maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüchebei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung undProtokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusiveFotos geprüft.Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist dieEin-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zubeachten.Beim Bremsentausch sind in jedem Falle dieFahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe aufSchlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zuerbringen.Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wieZubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustandbefinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund vonFremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprücheerlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport odermotorsportähnlichen Veranstaltungen.
Von uns gelieferte Produkte sind ausnahmslos für diebestimmungsgemäße Verwendung vorgesehen.Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte im Regelfall ohneMontageanleitung geliefert werden.Der Einbau darf ausschließlich durch ausgebildetesFachpersonal erfolgen.Es besteht keine Gewähr bei ungeeigneter, unsachgemäßer oderbestimmungswidriger Verwendung.
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Artikelnummer
V60-0224
VAICO - Automatikgetriebeöl
Artikeleigenschaften
Gewicht:
4,98 kg
Empfohlenes Wechselintervall:
60000 km
Systemfüllmenge beachten
Getriebeart:
Doppelkupplungsgetriebe
Höhe:
230 mm
Viskositätsklasse SAE:
TF DSG
Artikelnummer des empfohlenen Spezialwerkzeuges:
V99-1017
Breite:
115 mm
Farbe:
braun
chem. Eigenschaft:
synthetisch
Gebindeart:
Kanister
Empfohlenes Wechselintervall:
5 Jahre
Länge:
300 mm
Inhalt:
5 l
Vorgaben des Fahrzeugherstellers beachten
Artikelnummer des empfohlenen Zubehörs:
V10-3025
V10-3223
Allgemeine Information
Specifications: VW TL 521 82 VW G 052 182 A2
Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistungzwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. AlleVerschleißteile unterliegen einem gemindertenGewährleistungszeitraum, sowie einer begrenztenKilometerzahl.Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbelege etc.maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüchebei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung undProtokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusiveFotos geprüft.Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist dieEin-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zubeachten.Beim Bremsentausch sind in jedem Falle dieFahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe aufSchlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zuerbringen.Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wieZubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustandbefinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund vonFremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprücheerlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport odermotorsportähnlichen Veranstaltungen.
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